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R e c h t s a n w a l t  H a n s - H e i n r i c h  D ö r d r e c h t e r
Rehabilitierung

In den Jahren von 1945 bis 1949 sind in der damaligen SBZ (sowjetisch besetzten Zone) im Rahmen der so genannten Boden- und Industriereform der überwiegende Teil aller Gewerbe- und Industriebetriebe sowie der landwirtschaftlichen Betriebe konfisziert worden. D.h. die Betriebe sind ohne Entschädigung unter dem Vorwurf, die Eigentümer seine Kriegstreiber und Nazi - Aktivisten gewesen, eingezogen worden. Da dies gegen zwingendes Völkerrecht verstößt, sind die Konfiskationen nichtig. Gleichwohl haben alle bisherigen Bundesregierungen seit 1990 den bei der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR bestehenden Unrechtszustand als rechtmäßig anerkannt und damit ihrerseits in schwerwiegender Weise gegen Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen Art. 2, 3 und 14, verstoßen und damit nicht nur das Ansehen unseres Staates als Rechtsstaat erheblich beeinträchtigt, sondern auch eine unendliche Anzahl von unnötigen Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten verursacht. Gleichzeitig wurde damit ein "Ausverkauf" insbesondere der Industriebetriebe in den neuen Bundesländern in Kauf genommen.

Bis heute werden der überwiegenden Anzahl der ehemaligen Besitzer (Eigentümer sind sie de jure immer noch) die früheren Betriebe vorenthalten und dadurch die große Chance des erfolgreichen Wiederaufbaus durch die rechtmäßigen Eigentümer mit erheblichen positivem Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern (wie eindrucksvolle wieder eingerichtete Betriebe durch die früheren Besitzer zeigen) vertan. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass es hier nur um das noch in Staatshand befindliche Eigentum geht, nicht aber um das redlich erworbene Eigentum in Privathand.

In diesem Zusammenhang sind eine Fülle von Gesetzen erlassen worden, die selbst für den juristischen Fachmann nur noch schwer zu überblicken sind. So sind Ausgleichsleistungen und Entschädigungen für den früheren Besitz in den verschiedenen Gesetzen bewusst verwirrend und widersprüchlich geregelt mit der Folge der oben angesprochenen unnötigen und für die Betroffenen überwiegend erfolglosen Gerichtsverfahren.

Neben den minimalen Ausgleichsleistungen, die nur einen Bruchteil des Wertes des früheren Besitzes ausmachen, hat zurzeit nur die so genannte strafrechtliche Rehabilitierung eine gewisse Aussicht auf Erfolg. Die Betroffenen sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Ein politisches Umdenken ist überfällig.


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