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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein sehr umfangreiches und auch nicht mehr von einem Fachmann zu überschauendes Rechtsgebiet. Je nach Art und Schwere des Falles sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch schon für das Widerspruchsverfahren, das der Betroffene zwar auch selbst durchführen kann. Jedoch sind die Erfolgsaussichten bei anwaltlicher Hilfe größer. Erfahrungsgemäß ist ein Widerspruchsverfahren in vielen Fällen sinnvoll, da dadurch - in der Regel ohne hohe Kosten - die Verwaltungsentscheidung intern noch einmal von der Widerspruchsbehörde nachgeprüft wird. Die Erhebung einer Klage sollte genau geprüft werden.

Wehrrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Hier gilt auch das eben Gesagte. Weiter treffen im Wesentlichen die Ausführungen zum Beamtenrecht zu.


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