Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein sehr
umfangreiches und auch nicht mehr von einem Fachmann
zu überschauendes Rechtsgebiet. Je nach Art und
Schwere des Falles sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch
genommen werden. Dies gilt auch schon für das
Widerspruchsverfahren, das der Betroffene zwar
auch selbst durchführen kann. Jedoch sind die
Erfolgsaussichten bei anwaltlicher Hilfe größer.
Erfahrungsgemäß ist ein Widerspruchsverfahren
in vielen Fällen sinnvoll, da dadurch - in der
Regel ohne hohe Kosten - die Verwaltungsentscheidung
intern noch einmal von der Widerspruchsbehörde
nachgeprüft wird. Die Erhebung einer Klage sollte
genau geprüft werden.
Wehrrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts.
Hier gilt auch das eben Gesagte. Weiter treffen im
Wesentlichen die Ausführungen zum Beamtenrecht
zu.
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