Strafrecht
Wie schon beim Disziplinarrecht
ausgeführt gilt auch beim Strafrecht: Liegt ein
Fehlverhalten vor, sollte der Beschuldigte
keine unwahren Ausreden und Entschuldigungen vorbringen,
sondern bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken
und sich zu seinem Fehlverhalten bekennen sowie es
überzeugend bereuen. Denn auch im Strafrecht
sind nicht nur das Fehlverhalten als solches, sondern
auch das gesamte Persönlichkeitsbild des Beschuldigten
Grundlage für die Art und Höhe der Strafmaßnahme.
Andererseits darf der Betroffene ungerechtfertigte
und unwahre Vorwürfe nicht einfach hinnehmen,
auch wenn dann z.B. das Strafverfahren (mit einer
Auflage) eingestellt wird. Denn auch eine Einstellung
mit Schuldvorwurf kann sich (später) beruflich
wie privat negativ auswirken. Dieser Gefahr sollte
man sich nicht unnötig aussetzen. Je nach Schwere
und Umfang der Vorwürfe sollte anwaltliche Hilfe
in Anspruch genommen werden. Die dafür aufgewendeten
Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.
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